Corona-Hygienekonzept Hundesporthalle

Update vom 03.04.2022

Es gibt keine Zugangsbeschränkungen mehr.

Die Maskenpflicht entfällt bei uns, sofern das Abstandsgebot von 1,50 Meter eingehalten werden kann. Um welche Art der Maske es sich handelt, bleibt dem Kunden selbst überlassen.

Den unten stehenden Text lassen wir vorsorglich noch hier stehen. Dieser hat aber aktuell keine Gültigkeit.



Update aufgrund der 15. BayIfSMV vom 24.11.2021

Zugangsbeschränkungen zur Hundesporthalle aufgrund der Zugehörigkeit des Mieters / Verantwortlichen.

Hundeschulen und Hundevereine zählen als außerschulische Bildungseinrichtung in der Erwachsenenbildung. Hierfür hat der Gesetzgeber für die 2G Regel vorgesehen. Nutzt also ein Hundeverein oder eine Hundeschule unsere Trainingshalle im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit als außerschulische Bildungseinrichtung, gilt 2G. Für Veranstaltungen wurde die 2G+ Regel vorgesehen.

Für Privatpersonen zählt unsere Trainingshalle als Sportstätte. Hier hat der Gesetzgeber die 2G+ Regel vorgesehen.

Bzgl. geboostert oder getestet bei den 2G+ Beschränkungen, gelten die von der Bayerischen Staatsregierung veröffentlichten Vorgaben.

Bei einer 7 Tages Inzidenz >1.000 im Landkreis AIC-FDB hat die Halle geschlossen.

Uns ist durchaus bewusst, dass diese Differenzierung keinen großen Sinn macht.




HIER kann der aktuelle Status der Corona Krankenhausampel für den Landkreis Aichach-Friedberg eingesehen werden. Dieser ist für uns maßgeblich.

Während dem gesamten Aufenthalt in der Halle ist eine Maske zu tragen. Ausgenommen ist der aktuell arbeitende Hundesportler. Ob eine medizinische Maske oder eine FFP2 Maske zu tragen ist, ist abhängig von der jeweiligen staatlichen Anordnung.

Wer Krankheitssymptome aufweißt, darf die Halle nicht betreten.

Es ist stets der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.

Beim Betreten und Verlassen der Halle sind Warteschlangen zu vermeiden.

Als Test kann auch ein Selbsttest vor Ort durchgeführt werden. Hierzu schreibt das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege folgendes.

Unter „Aufsicht“ des Betreibers (Vier-Augen-Prinzip) kann ein Selbsttest mit dafür in Deutschland zugelassenen Antigenschnelltest zur Laienanwendung durchgeführt werden. Dieser wird nicht von der KVB finanziert. Ob die Selbsttests von den Läden bereitgestellt werden oder von den Kunden mitgebracht werden müssen, legen die Läden im Rahmen der Kommunikation mit ihren Kunden fest. Dabei sind die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln unbedingt einzuhalten.

Bei einem Verstoß der oben genannten Regeln behält sich die Hundeschule Melly and Friends das Recht vor, eine weitere Nutzung der Halle zu untersagen.


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